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Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der Amazon A-bis-Z-Garantie?
Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der Amazon A-bis-Z-Garantie?
24. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V über den Amazon Marketplace einen Kaminofen. Nach Lieferung und Installation beantragt K die Erstattung des Kaufpreises von Amazon.de aufgrund von Sachmängeln. Amazon bucht den Kaufpreis (der dem Amazon-Konto der V gutgeschrieben war) von V's Konto wieder ab und überweist ihn auf K's Amazon-Konto zurück (sog. A-bis-Z-Garantie). V verlangt von K erneut Kaufpreiszahlung.
Diesen Fall lösen 67,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der Amazon A-bis-Z-Garantie?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben über den Amazon Marketplace einen wirksamen Kaufvertrag (§ 433 BGB) geschlossen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Kaufpreiszahlungsanspruch der V ist durch die vorbehaltlose Gutschrift auf V's Konto erloschen.
Ja!
3. Die A-bis-Z-Garantie wird als selbstständige Dienstleistung von Amazon gegenüber dem Käufer mit diesem anlässlich dessen Vertragsabschluss mit dem Verkäufer über die Plattform Amazon Marketplace vereinbart.
Genau, so ist das!
4. Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace haben V und K zugleich stillschweigend vereinbart, dass im Fall der Rückbuchung durch Amazon die Erfüllungswirkung der Kaufpreiszahlung rückwirkend entfällt (auflösende Bedingung, §§ 158 Abs. 2, 159 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
5. Mit der Annahme des Garantiefalls entscheidet der Plattformbetreiber Amazon nach Ansicht des BGH für beide Parteien des Kaufvertrags verbindlich, dass gegenseitige Ansprüche zur Erfüllung des Kaufvertrags nicht mehr bestehen.
Nein!
6. Die berechtigten Interessen und Erwartungen der Kaufvertragsparteien (§§ 133, 157 BGB) sprechen laut BGH dagegen, dass die Garantieentscheidung von Amazon auch den Verkäufer im Verhältnis zum Käufer binden sollte und die Parteien dies zum Inhalt des Kaufvertrags gemacht haben.
Genau, so ist das!
7. V und K haben sich über die einverständliche Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace geeinigt. Darin liegt zugleich die stillschweigende Vereinbarung, dass die Kaufpreisforderung als ein neuer Anspruch wiederbegründet wird (§ 311 Abs. 1 BGB), wenn das Amazon-Konto der V aufgrund eines erfolgreichen A-bis-Z-Garantieantrags rückbelastet wird.
Ja, in der Tat!
8. Die Wiederbegründung der Kaufpreisforderung beeinträchtigt die berechtigte Erwartung der K in die Wirkung der A-bis-Z-Garantie.
Nein!
9. Aus den AGB von Amazon folgt unmittelbar, dass die Garantieentscheidung von Amazon auch den Verkäufer binden soll.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Saendrou
11.6.2021, 22:55:58
Der Fall an sich ist ja sehr interessant, die Fragen von Jurafuchs und auch die antworten sind diesmal aber etwas misslungen finde ich. Typisch juristisch wurden hier viele lange und verschachtelte Sätze mit vielen Klammern und Kommas gewählt - anstatt mit einfachen Worten auf den Punkt zu kommen. Auch die Struktur und Markierung sind überfrachtet. Ich würde mir nochmals eine Überarbeitung wünschen die sich auf die Kernaussagen und Schlagworte konzentriert. Viel hilft nicht immer viel. LG

Tigerwitsch
11.6.2021, 23:40:24
Schau Dir vlt. die PayPal-Entscheidung des BGH an, die hier in der App mE auch aufgearbeitet ist. Dort wendet das Gericht eine sehr ähnliche Argumentation an, was uU das Verständnis erleichtert. Der Fall ist ja recht komplex, sodass ich finde, dass dieser ziemlich komprimiert hier dargestellt wird. Insbesondere werden die wichtigsten Argumente aufgezählt, die in PayPal/A-Z-Garantie-Konstellationen etc. anzusprechen sind. Vielleicht einfach nochmal den Fall durchlösen - das hilft zumindest mir bei komplexen SV 😊

Lukas_Mengestu
12.6.2021, 17:50:46
Vielen Dank euch beiden. Es ist leider immer eine schwierige Gradwanderung, einerseits die tragenden Gründe der Entscheidung möglichst vollständig darzustellen und andererseits den Fall verständlich zu halten. Wir haben ihn nun aber noch einmal überarbeitet und hoffen, er wird dadurch nun noch etwas verständlicher. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team