Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

§ 126 BGB, schriftliche Urkunde, elektronische Unterschrift genügt nicht

§ 126 BGB, schriftliche Urkunde, elektronische Unterschrift genügt nicht

15. September 2025

14 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Zur Finanzierung eines Fernsehers nahm Verbraucher V einen Kredit bei der Bank B in Höhe von €5.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 3 %. V unterzeichnete den vollständig sichtbaren Darlehensvertrag auf einem iPad bei der Bank B.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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