Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

§ 126 BGB, schriftliche Urkunde, elektronische Unterschrift genügt nicht

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§ 126 BGB, schriftliche Urkunde, elektronische Unterschrift genügt nicht

22. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Zur Finanzierung eines Fernsehers nahm Verbraucher V einen Kredit bei der Bank B in Höhe von €5.000 auf. Der vereinbarte Zins liegt bei 3 %. V unterzeichnete den vollständig sichtbaren Darlehensvertrag auf einem iPad bei der Bank B.

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