§ 126 Abs. 2 BGB

19. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M möchte von V eine Wohnung in der Münchener Innenstadt für einen Zeitraum von 2 Jahren anmieten. Die monatliche Miete beträgt €1.100. V setzt zwei identische schriftliche Mietverträge auf. V unterschreibt den für seine Unterlagen bestimmten Mietvertrag handschriftlich. M unterschreibt ihr Exemplar.

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