Verdeckte Teilklagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beklagter B ist Bauunternehmer, der für Kläger K ein Gebäude errichten sollte. K hat wegen Baumängeln bereits vor Monaten erfolgreich €34.000 von B eingeklagt. Dann stellt sich heraus, dass die Mängel noch umfangreicher sind. Er möchte weitere €17.000 einklagen.
Einordnung des Falls
Verdeckte Teilklagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das angerufene Gericht prüft von Amts wegen, ob der Durchführung des Verfahrens eine bereits eingetretene Rechtskraft entgegensteht.
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Ja!
2. Die formelle Rechtskraft schließt neue Prozesse über den identischen Streitgegenstand aus.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. K fordert eine Restsumme aus demselben Lebenssachverhalt. Erstreckt sich die materielle Rechtskraft auch auf diesen Rest, weil im Vorprozess nicht klar war, dass es sich um eine Teilklage handelte?
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Nein, das trifft nicht zu!
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xxx
21.8.2021, 13:55:58
Ist die Ansicht zur verdeckten Teilklage wirklich noch hM?

Lukas_Mengestu
13.1.2022, 18:57:54
Hallo xxx, nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2008, 373, 375; NJW 1997, 1990) steht die Rechtskraft einer verdeckten Teilklage einer Nachforderung nicht entgegen. Da sich die Praxis an den höchstrichterlichen Entscheidungen orientiert, handelt es sich hierbei um die herrschende Meinung. Oder ist uns eine gegenläufige Rechtsprechung entgangen? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ferdinand
7.11.2022, 14:36:51
Rechtschreibfehler: Restsumme statt Reststumme

Nora Mommsen
10.11.2022, 12:48:36
Hallo Ferdinand, danke für den Hinweis! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team