Verdeckte Teilklagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beklagter B ist Bauunternehmer, der für Kläger K ein Gebäude errichten sollte. K hat wegen Baumängeln bereits vor Monaten erfolgreich €34.000 von B eingeklagt. Dann stellt sich heraus, dass die Mängel noch umfangreicher sind. Er möchte weitere €17.000 einklagen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verdeckte Teilklagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das angerufene Gericht prüft von Amts wegen, ob der Durchführung des Verfahrens eine bereits eingetretene Rechtskraft entgegensteht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die formelle Rechtskraft schließt neue Prozesse über den identischen Streitgegenstand aus.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K fordert eine Restsumme aus demselben Lebenssachverhalt. Erstreckt sich die materielle Rechtskraft auch auf diesen Rest, weil im Vorprozess nicht klar war, dass es sich um eine Teilklage handelte?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
xxx
21.8.2021, 13:55:58
Ist die Ansicht zur verdeckten Teilklage wirklich noch hM?
Lukas_Mengestu
13.1.2022, 18:57:54
Hallo xxx, nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2008, 373, 375; NJW 1997, 1990) steht die Rechtskraft einer verdeckten Teilklage einer Nachforderung nicht entgegen. Da sich die Praxis an den höchstrichterlichen Entscheidungen orientiert, handelt es sich hierbei um die herrschende Meinung. Oder ist uns eine gegenläufige Rechtsprechung entgangen? Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ferdinand
7.11.2022, 14:36:51
Rechtschreibfehler: Restsumme statt Reststumme
Nora Mommsen
10.11.2022, 12:48:36
Hallo Ferdinand, danke für den Hinweis! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
FW
24.10.2024, 18:38:12
Hi, könnte man das nicht einfach damit begründen, dass ihm ja materiell-rechtlich wegen den neuen 17.000 Euro ein neuer Anspruch zusteht?
Florian
8.11.2024, 13:10:57
In der Definition wird von "Rechtsmitteln" gesprochen, müsste es nicht eigentlich um ordentliche "Rechtsbehelfe" gehen, mit denen das Urteil nicht mehr angegriffen werden kann? Rechtsmittel ist ja nur ein engerer Unterbegriff der Rechtsbehelfe. Oder verstehe ich da etwas falsch?:)