Öffentliches Recht

Baurecht: Bauplanungsrecht

Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts

Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz

Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz

15. April 2025

7 Kommentare

4,8(10.816 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Almwirt A bewirtschaftet eine Alm in einem Ski- und Wandergebiet. Bisher versorgt er nur Wintersportler. Angesichts erschreckender Klimaprognosen und steigender Beliebtheit des Wandern will A nun ganzjährig Touristen auf seine Alm locken.

Diesen Fall lösen 78,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Neben der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen fällt auch die Nutzungsänderung unter § 29 Abs. 1 BauGB.

Genau, so ist das!

§ 29 Abs. 1 BauGB unterwirft ausdrücklich Vorhaben, die die Errichtung, Änderungen Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, den Voraussetzungen der §§ 30ff. BauGB. Eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB liegt vor, wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Durch die Erweiterung der Bewirtschaftung auf den Ganzjahresbetrieb verlässt A die Variationsbreite seiner bisherigen Nutzung, sodass eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB vorliegt.

Ja, in der Tat!

Eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB liegt vor, wenn die Variationsbreite der genehmigten Nutzung verlassen wird und dadurch bodenrechtliche Belange neu berührt werden können. Die Umstellung der Bewirtschaftung auf einen ganzjährigen Betrieb geht qualifiziert über die bis dahin stattfindende saisonale Nutzung hinaus. Dadurch verursacht As geplante Nutzung einen weitaus größeren bodenrechtlichen Konflikt als bisher, da sie die Belange des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) BauGB intensiver berührt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

6.9.2021, 11:11:05

Die folgenden beiden Aufgaben werden mir leider nicht angezeigt, nur weißer Bildschirm :/

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.10.2021, 10:22:35

Hallo TeamRahad, wir hatten zwischenzeitlich etwas Probleme mit unserem Definitionsmodul. Das sollte aber zwischenzeitlich behoben sein. Falls Dir immer noch nur "weißer Bildschirm" angezeigt wird, dann melde Dich gerne noch einmal. Beste Grüße, Lukas

yusdix

yusdix

12.3.2025, 21:38:39

Ich habe, vielleicht eine etwas dümmliche, Frage, jedoch konnte ich es mir nicht selbst erklären. Wieso wird bei der Nutzungsänderung des Wohnhauses in eine Pension die Vorschriften des BauNVO herangezogen und bei der Nutzungsänderung des Ski-Gebiets die Vorschriften aus § 1 Abs. 6 BauGB? Ich weiß nicht ob ich gerade ein Denkfehler habe und hoffe, dass mir da einer weiterhelfen kann.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen