Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Geltung kraft Gesetzes als Willenserklärung, normiertes Schweigen (§ 362 Abs. 1 S. HGB)

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Geltung kraft Gesetzes als Willenserklärung, normiertes Schweigen (§ 362 Abs. 1 S. HGB)

22. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Reiselustiger R erhält von Kaufmann K exklusiv einen Reiseprospekt. Daraufhin bittet R den K schriftlich um die Buchung einer Luxus-Kreuzfahrt zu den Malediven. Die Reise ist bereits ausgebucht. K versäumt es aber, R zeitnah abzusagen.

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