Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – Übergabe, Erlangung der Verfügungsgewalt
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte seiner Sekretärin S kündigen. Er fertigt eine schriftliche Kündigungserklärung an. In der Mittagspause übergibt er ihr das Kündigungsschreiben.
Einordnung des Falls
Zugang verkörperter Erklärungen unter Anwesenden – Übergabe, Erlangung der Verfügungsgewalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung an S ist wirksam geworden, als A sie vollständig verfasst und unterzeichnet hat.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Kündigung an S ist wirksam geworden, als A sie S ausgehändigt hat.
Ja!
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![Harun](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ozp5zid39rhj3tw8oe0lisqeu.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Harun
24.10.2021, 20:54:48
Dieser Fall als Beispiel kommt doch schon in den Aufgaben zuvor dran? Dort wurde doe Antwort bezüglich der analogen Anwendung des §130 BGB nicht so genannt? Übersehe ich etwas?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
25.10.2021, 10:34:07
Hallo Harun, meinst Du das Beispiel in der gleichen Session (Kündigung der Sekretärin S, die krank zu Hause liegt)? Da wurde die Erklärung an S nach Hause geliefert, d.h. es liegt gerade keine Erklärung unter Anwesenden vor. In der nächsten Session (Verkörperte Willenserklärung 3) wird dagegen wieder ausgeführt, dass § 130 Abs. 1 S. 1 BGB analog gilt für Erklärungen unter Anwesenden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
![JCF](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_53331.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
JCF
25.6.2024, 21:04:54
Im letzten Subsumtionskasten müsste es "Indem A S die Kündigung aushändigt, vollzieht er eine willentliche Übergabe" statt "In dem A der S die Kündigung aushändigt, vollzieht sie eine willentliche Übergabe" heißen. 😉