Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Immissionsschutzrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der träumende Regierungsrat T erteilt dem gerissenen G eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Fabrik (BImSchG) in einem Wohngebiet. Nachbar A ist empört. Er fürchtet, sein Haus würde durch die von der nahen Fabrik ausgehenden Immissionen unbewohnbar.
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Einordnung des Falls
Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Immissionsschutzrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist klagebefugt, weil er geltend machen kann, durch die Genehmigung in einem geschützten Recht verletzt zu sein.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Klagebegehren des A richtet sich gegen die Errichtung der Fabrik. Die Anfechtungsklage ist statthaft.
Ja!
3. A kann als Adressat der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geltend machen, durch diese in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Obwohl A nicht Adressat des Verwaltungsakts ist, könnte er durch die Genehmigung in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt sein.
Ja, in der Tat!
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