Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Nachlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung ("Diesel-Abgasskandal")
Nachlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung ("Diesel-Abgasskandal")
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucher K kauft von V einen fabrikneuen VW Caddy III für €20.000, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein Jahr später verlangt K Nachlieferung. VW produziert mittlerweile ausschließlich den Caddy IV für 26.000€. Ein Softwareupdate würde V nur €100 kosten.
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Einordnung des Falls
Nachlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung ("Diesel-Abgasskandal")
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Anspruch des K gegen V auf Nachlieferung (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB) setzt voraus, dass der VW Caddy III bei Gefahrübergang sachmangelhaft war (§§ 434 Abs. 1, 446 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der VW Caddy III war bei Gefahrübergang sachmangelhaft, weil er sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignete (§§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 446 S. 1 BGB).
Ja!
3. Ks Nachlieferungsanspruch ist untergegangen, wenn er auf Lieferung eines fabrikneuen Caddy III gerichtet ist (§ 275 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Ist der Nachlieferungsanspruch stets auf Lieferung einer der Kaufsache - abgesehen von deren Mangelhaftigkeit - vollständig entsprechenden Ersatzsache gerichtet (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach diesem Auslegungsmaßstab kann der Nachlieferungsanspruch auch auf Lieferung eines höherwertigen Nachfolgemodells gerichtet sein (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja!
6. Ein Wille der Parteien zur Nachlieferung eines höherwertigen Nachfolgemodells unterliegt aber regelmäßig zeitlichen Grenzen (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Genau, so ist das!
7. Verlangt der Käufer innerhalb der Zwei-Jahres-Frist Nachlieferung, muss der Verkäufer das im Zeitpunkt der Nachlieferung jeweils aktuellste Modell liefern (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
8. Dem Parteiwillen entspricht es zudem regelmäßig, dass der Verkäufer ein höherwertiges Nachfolgemodell nur nachliefern muss, wenn der Käufer hierfür eine Zuzahlung anbietet (§ 157 BGB).
Nein!
9. Beträgt die Differenz der Listenpreise mindestens 25%, entspricht es regelmäßig dem Parteiwillen, dass der Käufer die volle Differenz zuzahlt (§ 157 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
10. Wenn K der V eine Zuzahlung in Höhe von €2.000 anbietet, ist ein Anspruch auf Nachlieferung eines fabrikneuen Caddy IV entstanden (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
11. Ist Ks Anspruch auf Nachlieferung eines fabrikneuen Caddy IV auch durchsetzbar (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB), wenn V seine Erfüllung verweigert?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philipp Paasch
6.10.2022, 23:58:49
Ganz schön vertieftes Kaufrecht, meint ihr, sowas kommt dran? LG
Lukas_Mengestu
10.10.2022, 10:27:35
Hallo Philipp, der "Diesel-Abgasskandal" hat ja eine ganze Flut von Klagen ausgelöst, der die Gerichte landauf, landab in Atem gehalten hat. Insoweit ist durchaus damit zu rechnen, dass sich die Prüfungsämter aus diesem reichen Fundus bedienen werden. Bei der vorliegenden Entscheidung dürfte man aber wohl in der Tat einige Sachverhaltshinweise erwarten, gerade im Hinblick auf die Zuzahlungspflicht ab einer Differenz von 25%. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jael
22.12.2022, 18:39:43
Sowas ähnliches kam heute in der ZII in NRW dran. Nur in Bezug auf Designer Smartwatches und nicht auf Autos.
•M
30.6.2023, 20:17:06
Kann sich der Verkäufer die Art der Nacherfüllung nicht aussuchen ? Also laut SV gab es die Möglichkeit ein Softwareupdate durchzuführen.. wieso ist das nicht angesprochen worden oder habe ich etwa übersehen ?
lw1
18.7.2023, 12:35:55
Anders als im Werkvertragsrecht (hier hat der Unternehmer das Wahlrecht) hat der Käufer ein Wahlrecht welche Art der Nacherfüllung er begehrt, vergleich WL des § 439 I. Allerdings kann der Verkäufer nach § 439 IV S. 1 die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn die Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung relativ zur anderen Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig sind (Faustformel: 10-20%). DerPunkt der geringen Kosten des Softwareupdates wurde dementsprechend unter dem Prüfungspunkt „Keine Einreden“ gegen Ende geprüft.
•M
18.7.2023, 12:42:32
Lieben Dank für deine Antwort :) Ich habe hier die Normen durcheinandergebracht.. Konnte den Kommentar leider nicht mehr löschen :D
Blan
26.10.2023, 18:34:17
kam heute abgewandelt in der ZR III in NRW dran. Es ging um ein Soundsystem, dass nur mit der dazugehörigen App funktioniert hat. Der Käufer hat die erste Generation erworben und kurz darauf konnte er aufgrund fehlender Bereitstellung der Aktualisierung das System nicht mehr vollständig nutzen. Der Hersteller hat die Bereitstellung einer weiteren Aktualisierung für das Soundsystem der 1. Generation abgelehnt, weil er Aktualisierungen nur noch für die 2. Generation bereitstellt. Die war aber 1000€ teurer. Der Käufer hat trotzdem Nacherfüllung verlangt :)
Nora Mommsen
27.10.2023, 14:39:08
Hey Blan, super Rückmeldung, danke dir! Weiterhin viel Erfolg beim Lernen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit
29.10.2023, 11:13:13
Lief so auch in Berlin im Oktober 2023 in Z III! Ich habe den Sachverhalt ein kleinwenig anders im Gedächtnis, aber letztlich ging es auch darum, ob der Käufer eines Soundsystem der 1. Generation im Rahmen der Nacherfüllung die 2. Generation erhalten kann. Meiner Erinnerung nach war es im Berliner Sachverhalt so, dass die Geräte der 1. und 2. Generation preislich ähnlich waren.