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Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verfassungsprozessrecht
Studienplatzvergabe für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig
Studienplatzvergabe für Humanmedizin teilweise verfassungswidrig
19. Juli 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (23.235 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Studiengang Humanmedizin ist deutschlandweit zulassungsbeschränkt. Studienplätze werden über drei Quoten vergeben: 20 % an die Abiturbesten, 20 % nach Wartezeit und 60 % in Auswahlverfahren der Unis, die sich auch am Abiturdurchschnitt orientieren. Bewerber brauchen aktuell eine Abiturnote von 1,0-1,2 oder müssen ca. 15 Semester warten.
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