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Verfassungsprozessrecht
Corona: Ausgangsbeschränkungen
Corona: Ausgangsbeschränkungen
19. Juli 2025
5 Kommentare
4,6 ★ (15.269 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Bayern gelten vom 20.3. bis 19.4. Ausgangsbeschränkungen; das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur mit triftigen Gründen erlaubt (§ 4 Abs. 2 Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenVO). D hält dies für verfassungswidrig, bleibt aber in allen Instanzen erfolglos.
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