Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unberechtigte Zeugnisverweigerung, §§ 244 Abs. 2, 245 StPO
Unberechtigte Zeugnisverweigerung, §§ 244 Abs. 2, 245 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und C sind Cousins. Im Prozess gegen A soll C als Belastungszeugin aussagen. Das Gericht belehrt C nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO. C geht davon aus, dass sie auch als Cousine verweigerungsberechtigt ist und verweigert die Aussage. A wird mangels der Angaben der C freigesprochen.
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Einordnung des Falls
Unberechtigte Zeugnisverweigerung, §§ 244 Abs. 2, 245 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C ist zeugnisverweigerungsberechtigt (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann die Staatsanwaltschaft in der Revision rügen, dass die C nicht vernommen wurde (§ 244 Abs. 2, 245 Abs. 1 S. 1 StPO)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.