Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Inhalt der Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Inhalt der Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
30. Juni 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Zeuge Z belastet ihn schwer. A war mit Zs leiblicher Mutter verheiratet, die beiden sind aber nunmehr geschieden. Laut Protokoll wurde Z belehrt, dass er das Zeugnis verweigern könne, „falls er zu den in § 52 StPO genannten Personen gehört“. Z erklärt, er sei mit A „nicht verwandt oder verschwägert“.
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Einordnung des Falls
Inhalt der Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z hat als Stiefsohn des A ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO (§ 1590 BGB).
Genau, so ist das!
2. Es genügt nie, den Zeugen „abstrakt“ über das Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren (§ 52 Abs. 3 S. 1 StPO). Der Zeuge muss immer nach der Feststellung der persönlichen Verhältnisse belehrt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Genügt die Belehrung des Z vorliegend den gesetzlichen Anforderungen (§ 52 Abs. 3 S. 1 StPO).
Nein!
4. Kann A auf diesen Verfahrensfehler erfolgreich seine Revision stützen (§ 337 Abs. 1 StPO).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz94
22.6.2025, 15:55:59
Bitte die Texte der vorletzten (z. B. "Die Belehrung des Z genügt...") sowie der der letzten Teilaufgabe (z. B. "A kann auf diesen Verfahrensfehler...") in eine Aussage ändern oder jeweils ein Fragezeichen hinzufügen und die Antwortmöglichkeiten in ja und nein umformulieren. Aktuell passen Texte und Antwortmöglichkeiten nicht zusammen.