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Beruhen auf der fehlerhaften Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Sachverhalt
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Begriff des Verlöbnisses, § 52 Abs. 2 Nr. 1 StPO
Die 18-jährige A macht kurz nach einem Ladendiebstahl ihrer 17-jährigen Freundin F einen Heiratsantrag. F nimmt diesen gegen den Willen ihrer Eltern an. Im späteren Prozess gegen A wird F vernommen. Die Vorsitzende belehrt sie nur über ihre Wahrheitspflicht, da „ein Verlöbnis nicht bestehe“. A rügt dies nicht und wird verurteilt.
Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Bruder B wird ordnungsgemäß belehrt und vernommen. Als B bei Fragen des Gerichts in Verlegenheit kommt, meint er, er wolle jetzt gar nichts mehr sagen. Das Gericht stützt sich maßgeblich auf die Angaben, die B bis dahin gemacht hatte.