Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Beruhen auf der fehlerhaften Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Beruhen auf der fehlerhaften Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Schwester S wird vor ihrer Aussage nur über ihr Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO), nicht aber ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Als die Vorsitzende dies nach der Aussage bemerkt, holt sie die Belehrung nach.
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Einordnung des Falls
Beruhen auf der fehlerhaften Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird die Belehrung nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO unterlassen, kann der Fehler noch bis zum Urteilserlass geheilt werden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wurde der Verstoß gegen § 52 Abs. 3 S. 1 StPO vorliegend durch die nachträgliche Belehrung der S über ihr Zeugnisverweigerungsrecht geheilt?
Nein!
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