Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Veräußerung der streitbefangenen Sache durch Beklagten an bösgläubigen Erwerber
Veräußerung der streitbefangenen Sache durch Beklagten an bösgläubigen Erwerber
21. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe seiner Armbanduhr (§ 985 BGB). Kurz danach schenkt B die Uhr seinem Arbeitskollegen A. Dieser nimmt die Uhr hocherfreut an, obwohl er vom Prozess und Ks Eigentumsrecht Kenntnis hat. B wird antragsgemäß verurteilt.
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