Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Begünstigung (§ 257 StGB)
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 1
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Weil ihr Nachbar N immer so laut Musik hört, will T sich an ihm rächen. Sie stiehlt deshalb seinen Hamster. Ihre in alles eingeweihte Mitbewohnerin M liebt das neue Haustier und füttert es regelmäßig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für eine Strafbarkeit nach § 257 Abs. 1 StGB müsste M der T bei der Sicherung von aus der Tat erlangten, noch vorhandenen Vorteilen Hilfe geleistet haben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat M der T Hilfe geleistet, indem sie den Hamster fütterte?
Nein!
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