Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 1

24. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Weil ihr Nachbar N immer so laut Musik hört, will T sich an ihm rächen. Sie stiehlt deshalb seinen Hamster. Ihre in alles eingeweihte Mitbewohnerin M liebt das neue Haustier und füttert es regelmäßig.

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T hat einen Kiosk überfallen (§ 249 StGB) und die Tageseinnahmen mitgenommen. Diese versteckt sie in Tatortnähe in einem Gebüsch. T bittet ihren in alles eingeweihten Bruder B, die Beute zu holen und sicher bei sich zu verstecken. B kommt der Bitte nach, weil er möchte, dass seine Schwester langfristig über die Beute verfügen kann.

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Untaugliche Handlung als Hilfeleistung 2

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