Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche I
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt Mandantin M auf Kaufpreiszahlung. M erzählt ihrem Anwalt A, dass sie selbst gegen K einen Nachbesserungsanspruch wegen zahlreicher Mängel an der Kaufsache hat und fragt, was nun zu tun sei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bestehen eigener, nicht gleichartiger Gegenansprüche I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A sollte M raten, gegenüber K die Aufrechnung mit ihrem Gegenanspruch auf Nachbesserung zu erklären (§§ 387 ff. BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vielmehr kommt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGB in Betracht.
Genau, so ist das!
3. A sollte M daher raten, das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB geltend zu machen.
Ja, in der Tat!
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