Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Berlin
Polizeiliche Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Raser R will nun, dass es anderen Autofahrern besser ergeht als ihm selbst. Dazu fertigt er ein Pappschild mit der Aufschrift "Achtung Blitzer!" an und stellt sich wiederholt vor mobile Radarkontrollen, um vorbeifahrende Autofahrer zu warnen.
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Einordnung des Falls
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bestand des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt ist ein Teilschutzgut der öffentlichen Sicherheit.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Rs Warnung vor den mobilen Radarkontrollen betrifft den Bestand des Staates.
Nein!
3. Die mobile Radarkontrolle ist eine Einrichtung des Staates oder sonstiger Träger von Hoheitsgewalt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die mobile Radarkontrolle ist eine Veranstaltung des Staates oder eines sonstigen Träger von Hoheitsgewalt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
in persona
27.7.2024, 21:56:44
Wenn hier bereits die öffentliche Sicherheit betroffen ist,müsste Gleiches für die Verkehrsdurchsage von Blitzern gelten,oder?