Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Rechtslage)

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Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Rechtslage)

24. März 2026

16 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A pflegt verletzte Waschbären. Behörde B hat A eine rechtmäßige Baugenehmigung zum Bau eines Stalls erteilt. Später wird ein neuer Bebauungsplan erlassen. Hiernach ist der von A geplante Stall nicht mehr zulässig. A hat bereits mit dem Bau begonnen.

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