Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Rechtslage)

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Rechtslage)

26. Oktober 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A pflegt verletzte Waschbären. Behörde B hat A eine rechtmäßige Baugenehmigung zum Bau eines Stalls erteilt. Später wird ein neuer Bebauungsplan erlassen. Hiernach ist der von A geplante Stall nicht mehr zulässig. A hat bereits mit dem Bau begonnen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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