Jurafuchs

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Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Gesamtstrafenbildung

einfach
schwer
19. Juni 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A wird wegen dreifachen Diebstahls (§ 242 Abs. 1, 53 StGB) zu Einzelstrafen von ein Mal sechs und zwei Mal drei Monaten verurteilt. Die Gesamtstrafe von neun Monaten bildet das Gericht „nach der gängigen Faustregel Einsatzstrafe plus die Hälfte der übrigen Einzelstrafen.“

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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