Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Gesamtstrafenbildung

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A wird wegen dreifachen Diebstahls (§ 242 Abs. 1, 53 StGB) zu Einzelstrafen von ein Mal sechs und zwei Mal drei Monaten verurteilt. Die Gesamtstrafe von neun Monaten bildet das Gericht „nach der gängigen Faustregel Einsatzstrafe plus die Hälfte der übrigen Einzelstrafen."

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Einordnung des Falls

Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Gesamtstrafenbildung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat das Gericht die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe gebildet (§ 54 Abs. 1 S. 2 StGB)?

Genau, so ist das!

Aus den zunächst festzusetzenden Einzelstrafen muss das Gericht in einem zweiten Schritt die ihrer Art und Höhe nach schwerste Strafe entnehmen („Einsatzstrafe"). Die höchste Strafe liegt hier bei sechs Monaten und wurde vom Tatgericht richtigerweise als Einsatzstrafe identifiziert. Ausgehend von dieser hat das Tatgericht dann die Gesamtstrafe gebildet. Aus der Formulierung „ihrer Art nach” ergibt sich, dass eine Freiheitsstrafe immer, also auch dann die Einsatzstrafe ist, wenn daneben eine nach Tagessätzen höhere Geldstrafe verhängt wird.
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2. Das Gericht hat die Erhöhung der Einsatzstrafe rechtsfehlerfrei vorgenommen (§ 54 Abs. 1 S. 3 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Die Erhöhung wird vorgenommen, indem die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt werden (§ 54 Abs. 1 S. 3 StGB). Die Abwägung im Einzelnen entzieht sich der revisionsrechtlichen Kontrolle. Diese erstreckt sich nur auf Rechtsfehler. Das Gericht hat gar keine Gesamtwürdigung der Taten vorgenommen. Eine rein rechnerische Ermittlung der Gesamtstrafe genügt aber den gesetzlichen Vorgaben nicht und ist unzulässig. Das Urteil ist somit rechtsfehlerhaft.In der Praxis ist diese „Faustregel“ als erster Anhaltspunkt durchaus gebräuchlich. Als Begründung in einer Klausur taugt sie dagegen nicht. Arbeite stattdessen sauber am Gesetzeswortlaut.
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