Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Landesrecht (im Aufbau) > Kommunalrecht NRW
Ordnungsruf durch den Bürgermeister (§ 51 Abs. 1 GO) - "Das Ermächtigungsgesetz"
Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt diskutiert die Wiedereinführung einer 3 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Ratsmitglied R meldet sich so zu Wort: „Ja, da haben wir ja endlich das wahlpolitische Ermächtigungsgesetz der Altparteien, die vor allem auf die Verteidigung ihrer Pfründe bedacht sind.“. Oberbürgermeisterin B ruft R deshalb zur Ordnung.
Einführung
Die 21-jährige Schwester S von Jura-Studentin J hat den Traum, Bürgermeisterin zu werden. J soll ihr alles erzählen, was sie über das Amt des Bürgermeisters weiß.
Äußerungsbefugnis des Bürgermeisters - "StugIdA"
Der Verein „Radikale Nationale“ (RN) meldet eine Versammlung unter dem Motto „Stunkstädter gegen die Islamisierung des Abendlandes“ an. Oberbürgermeisterin OB ruft auf der offiziellen Gemeindewebsite dazu auf, „für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Ausgrenzung und Hass“ an der Gegendemonstration teilzunehmen. In Stunkstadt sei „kein Platz für das Schüren dumpfer Ängste und Ressentiments“.