Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Grundfall zur Verdeutlichung des Gegenstands des Polizei- und Ordnungsrechts
Trinker T fällt am Mainzer Hauptbahnhof durch Pöbeleien auf. Dabei verwickelt T den arglosen A in einen Streit und droht damit, „dass er auch ganz anders könne“. Polizistin P, die die Szene beobachtet hat, erteilt T daraufhin eine Platzverweisung für den Bahnhofsvorplatz.