Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Mündliche Prüfung im 1. und 2. Staatsexamen > Wichtige Fakten zur Rechtsordnung
Ordentlicher Rechtsweg (§ 13 GVG)
K aus München möchte gegen B mit Wohnsitz in Hamburg €2.000 einklagen, die B ihm aus einem Kaufvertrag schuldet.