Öffentliches Recht > Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Friseurin M aus Malta möchte auf dem Champs-Elysées einen Salon eröffnen. Dies wird ihr verwehrt, da die Genehmigung eine vierjährige Ausbildung voraussetze. In Malta ist derweil nur eine dreijährige Ausbildung erforderlich, die inhaltlich aber identisch ist.