Öffentliches Recht > Europarecht
Cassis de Dijon
Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs. Die zuständige Behörde teilt mit, die Einfuhr sei genehmigungsfrei. Allerdings sei der Verkauf verboten, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.
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Grundfall: Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen
G ist ein niederländisches Unternehmen, welches Pferdefleisch verarbeitet und vertreibt. Ein niederländisches Gesetz verbietet jedoch die Lagerung, Verarbeitung und somit mittelbar auch die Ausfuhr von Pferdefleisch. G sieht in dem Verbot eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit.
Öffentliches Recht > Europarecht
Costa / Enel Entscheidung (EuGH 15.7.1964 , Rs. C-6/64): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
1964 stellt der EuGH im berühmten Urteil Costa/ENEL den absoluten Vorrang des EU-Rechts vor staatlichem Recht fest. Der Staat kann nach seinem Beitritt zur EU nicht mehr einseitig entscheiden, dass das EU-Recht für ihn nicht gilt. Das italienische Gericht hat das Gesetz daher aufgehoben. Der EuGH baut seine Begründung auf das Urteil Van Gend und Loos auf: Die Staaten haben ihre Souveränität zum Teil auf die EU übertragen und so eine Rechtsordnung geschaffen, die sie (und ihre Bürger) bindet (siehe Leitsatz 3). Der Beschluss der Staaten eine gemeinsame Ordnung zu schaffen würde konterkariert, wenn sich ein Staat nachträglich einseitig von einzelnen seiner Pflichten lösen könnte.
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Costa / Enel Entscheidung (EuGH 15.7.1964 , Rs. C-6/64): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
1964 stellt der EuGH im berühmten Urteil Costa/ENEL den absoluten Vorrang des EU-Rechts vor staatlichem Recht fest. Der Staat kann nach seinem Beitritt zur EU nicht mehr einseitig entscheiden, dass das EU-Recht für ihn nicht gilt. Das italienische Gericht hat das Gesetz daher aufgehoben. Der EuGH baut seine Begründung auf das Urteil Van Gend und Loos auf: Die Staaten haben ihre Souveränität zum Teil auf die EU übertragen und so eine Rechtsordnung geschaffen, die sie (und ihre Bürger) bindet (siehe Leitsatz 3). Der Beschluss der Staaten eine gemeinsame Ordnung zu schaffen würde konterkariert, wenn sich ein Staat nachträglich einseitig von einzelnen seiner Pflichten lösen könnte.