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Abberufung des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags
B, Abgeordneter der A-Fraktion, wird vom Rechtsausschuss des Bundestages als Vorsitzender abgewählt. Neben dem bereits anhängigen Organstreitverfahren begehrt die A-Fraktion vor dem BVerfG, dem B einstweilen zu ermöglichen, seinen Posten wieder effektiv wahrnehmen zu können.