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Anforderungen an die Darlegung der Verfolgung aus religiösen Gründen bei Asylbegehren
Der in Deutschland lebende Iraner I ließ sich taufen. Bei einer Abschiebung nach Iran befürchtet er, wegen seiner Religion verfolgt zu werden. Sein Asylantrag wird mit der Begründung abgelehnt, dass I seinen Glauben nicht intensiv genug leben und damit keine Verfolgungsgefahr bestehen würde.