Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Ausnahmsweise baurechtlich geschützte schöne Aussicht
A ist Eigentümer eines Grundstücks, von dem aus er eine außergewöhnlich schöne Aussicht über den Rhein und das Rheintal hat. Nach dem neuen Bebauungsplan soll auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut werden, das ihm diese Sicht nehmen würde.