Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Paritätsgesetz Brandenburg verfassungswidrig
In Brandenburg sind die Kandidatenlisten bei Landtagswahlen durch die politischen Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen (sog. Paritätsgesetz), sonst werden sie zurückgewiesen. Die A-Partei hält dies für verfassungswidrig.