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Versammlungsrechtliches Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge
Nach einem Erlass des Innensenators von B soll das Zeigen von Reichskriegsfahnen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die N meldet eine Versammlung an. Dabei sollen als Protest entsprechende Fahnen gezeigt werden. Dies wird mit einer Auflage verboten.