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Verweigerung des Handschlags als Hinderungsgrund für die Einbürgerung
L ist libanesischer Staatsangehöriger und mit der deutschen Muslimin M verheiratet. Er beantragte die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde verweigert er der Sachbearbeiterin das Händeschütteln.