Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich
Auf dem Grundstück der E stand jahrelang ein Wochenendhaus. Dieses brannte komplett ab. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der Zone II einer Landschaftsschutz-Verordnung. E beantragt erfolglos eine Genehmigung zum Wiederaufbau des Wochenendhauses.