Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Erhöhung des Rundfunkbeitrags (Staatsvertrag Rundfunkfinanzierung)
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er wird durch die Länder bestätigt, nachdem eine Kommission (KEF) ihnen einen Betrag auf Grundlage der Bedürfnisse der Rundfunkanstalten vorschlägt. Als der Beitrag um 86 Cent ansteigen soll, lehnt der Landtag von Bundesland L den KEF-Vorschlag ab.