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Beschränkung der Aufstellung eines Lautsprecherwagens im Rahmen einer Versammlung
V veranstaltete eine Versammlung vor dem Bundeskanzleramt. Bei der Anmeldung gab er an, einen PKW mit einer Lautsprecheranlage auf einem Anhänger verwenden zu wollen. Ein Abstellort sollte V vor Ort zugewiesen werden. Am Tag der Versammlung wurde ihm das Abstellen aber untersagt.