Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht
Beschränkung der Aufstellung eines Lautsprecherwagens im Rahmen einer Versammlung
Beschränkung der Aufstellung eines Lautsprecherwagens im Rahmen einer Versammlung
31. Mai 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (33.696 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V veranstaltete eine Versammlung vor dem Bundeskanzleramt. Bei der Anmeldung gab er an, einen PKW mit einer Lautsprecheranlage auf einem Anhänger verwenden zu wollen. Ein Abstellort sollte V vor Ort zugewiesen werden. Am Tag der Versammlung wurde ihm das Abstellen aber untersagt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschränkung der Aufstellung eines Lautsprecherwagens im Rahmen einer Versammlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 14 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V möchte nach Ende der Versammlung die Rechtswidrigkeit der Untersagung feststellen lassen. Statthaft ist die Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse, da eine entsprechende Untersagung auch bei anderen zukünftig von ihm veranstalteten Versammlungen mit dem Lautsprecherwagen ergehen könnte.
Genau, so ist das!
3. Ermächtigungsgrundlage für die Untersagungsverfügung ist § 14 Abs. 1 Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG Bln) .
Ja, in der Tat!
4. Der Tatbestand des § 14 Abs. 1 VersFG Bln ist erfüllt, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt.
Nein!
5. Ob eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach § 14 Abs. 1 VersFG Bln vorliegt, ermittelt die Behörde anhand konkreter Tatsachen.
Genau, so ist das!
6. Der PKW mit dem Anhänger kann ein Hindernis für den Verkehr darstellen und auch zu Unfällen führen. Insoweit sind Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit betroffen.
Ja, in der Tat!
7. An Straßen ist regelmäßig hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Das Abstellen des Lautsprecherwagens hätte daher eine unmittelbare Gefahr für Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verursacht.
Nein!
8. Laut Polizei waren Radfahrer wegen des abgestellten Lautsprecherwagens zu Überholmanövern gezwungen. Dies allein begründet eine unmittelbare Gefahr für ihre körperliche Unversehrtheit.
Nein, das ist nicht der Fall!
9. Die Untersagungsverfügung könnte auch an Ermessensfehlern (§ 114 S. 1 VwGO) leiden. Im Rahmen der Ermessensausübung ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen.
Ja, in der Tat!
10. Bei versammlungsrechtlichen Maßnahmen muss die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für die freiheitliche Demokratie berücksichtigt werden.
Ja!
11. Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, im Rahmen von Versammlungen zu deren Unterstützung Lautsprecherwagen aufzustellen.
Genau, so ist das!
12. Die Polizei bezweckte den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Verkehrsteilnehmern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Um dies zu erreichen, war die Untersagung erforderlich.
Nein, das trifft nicht zu!
13. Mangels verfügbarer Polizeikräfte konnten entsprechende Maßnahmen nicht getroffen werden. Unter diesen Umständen war die Untersagung erforderlich.
Nein!
14. Die Klage ist begründet.
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!