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Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegen den Bundesnachrichtendienst über dessen Zusammenarbeit mit der Presse
J ist Journalist, der die Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu bestimmten Medien aufdecken möchte. J verlangt vom BND Auskunft über (1) sogenannte Kennenlerntreffen und (2) vertrauliche Einzelgespräche mit Medienvertretern. Der BND beantwortet Js Anträge nur teilweise.