Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in Rechtsnormen geregelt sein
K ist Beamtin im Dienst des Landes L und Mitglied des Personalrats. Sie bewirbt sich auf eine Führungsposition. Dafür wird sie innerdienstlich beurteilt. K erhält die Stelle nicht. Ls Beurteilung stellte K weder ein Teilzeugnis für ihre Befähigung noch eine Gesamtbewertung aus.