Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Islamisches Gebet in der Schulzeit
Am Gymnasium G werden Schülerinnen, die kein Kopftuch tragen, gemobbt. Um die Glaubenskonflikte zu entschärfen, will der Direktor D die Religionsausübung gemäß der Schulordnung nur noch im Rahmen des Religionsunterrichts erlauben. Schüler S (16 J.) ist Muslim. Er will im Schulflur beten.