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KLASSIKER: Vaterschaftsauskunft (BVerfG, 06.05.1997)
K wuchs bei Pflegeeltern auf. Heute ist er 20 Jahre alt und verlangt vor dem Amtsgericht (AG) von seiner leiblichen Mutter (M) Auskunft über die Identität seines Vaters für etwaige Erbansprüche, aber auch aus persönlichen Gründen. M lehnt die Auskunft ab. Das AG verpflichtete M zur Auskunft.