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Geschützte Tätigkeit 1a: Beschaffung der Information
Gerichtsreporterin G erfährt von einer mündlichen Verhandlung, die bald im Landgericht stattfindet. Als sie zur Gerichtsverhandlung erscheint, verwehrt ihr der Justizwachtmeister den Eintritt in den Gerichtssaal. Er räumt zwar ein, dass die Verhandlung öffentlich sei, jedoch habe er keine Lust auf Boulevardpresse.