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Geschützte Tätigkeit 1a: Beschaffung der Information
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Geschützte Tätigkeit 1b: Geheimhaltung der Informationsquellen / Vertrauensverhältnis zu Informanten
Der V-Verlag hat kürzlich ein pseudonymisiertes Interview mit dem Hintermann eines Terroranschlags in seiner Zeitung veröffentlicht. Der Verfassungsschutz verlangt von V die Herausgabe von Informationen über den Hintermann. V verweigert die Herausgabe unter Berufung auf die Pressefreiheit.
Keine Qualitätsanforderungen 1: Boulevardzeitung
Journalistin J arbeitet für das lokale "Klatsch und Tratsch"-Blatt. Im Rahmen einer Recherche über den Aufenthalt eines Prominenten fragt sie Informationen beim Stadtarchiv an. Dieses verwehrt die Herausgabe mit dem Argument, die Informationen stünden nur qualitativ hochwertiger Presse zur Verfügung.