Öffentliches Recht
Grundrechte
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)
Geschützte Tätigkeit 1b: Geheimhaltung der Informationsquellen / Vertrauensverhältnis zu Informanten
Geschützte Tätigkeit 1b: Geheimhaltung der Informationsquellen / Vertrauensverhältnis zu Informanten
21. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.229 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der V-Verlag hat kürzlich ein pseudonymisiertes Interview mit dem Hintermann eines Terroranschlags in seiner Zeitung veröffentlicht. Der Verfassungsschutz verlangt von V die Herausgabe von Informationen über den Hintermann. V verweigert die Herausgabe unter Berufung auf die Pressefreiheit.
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