Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme
Gemeinde G beginnt vor Ns Grundstück mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) erheblich, sodass N sich nicht mehr in seinem Garten aufhalten oder lüften kann. N will, dass G es unterlässt, die Richtwerte dauerhaft zu überschreiten.