Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen

Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme

Rechtsfolge Grundfall: Unterlassen der hoheitlichen Maßnahme

21. August 2025

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Gemeinde G beginnt vor Ns Grundstück mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) erheblich, sodass N sich nicht mehr in seinem Garten aufhalten oder lüften kann. N will, dass G es unterlässt, die Richtwerte dauerhaft zu überschreiten.

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