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Zulässigkeit von Wahlcomputern
Bei der Wahl des Bundestages setzen einige Bundesländer rechnergesteuerte Wahlgeräte ein (vgl. § 35 BWahlG). Hierbei geben die Wählenden ihre Stimme elektronisch ab, die Speicherung der Stimmen erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch. Am Ende des Wahltags zählt das Wahlgerät die gespeicherten Stimmen aus.