Öffentliches Recht > Verfassungsprozess-Recht
Grundfall: Geltendmachung eigener Grundrechte ("seiner")
Der bekannte Manager M wird wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Während M sich mit dem Urteil abfindet, hält B, der ein großer Fan des M ist und diesen für seine Führungspersönlichkeit bewundert, das Urteil für eine völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit des M und beschließt dagegen Verfassungsbeschwerde zu erheben.