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Grundfall: Allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Die Gemeinde G hat kurzfristig eine Grünfläche der A genutzt, um dort Corona-Tests durchzuführen, weil das daneben liegende Testzentrum überlastet war. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Gs Handeln. Nach der Nutzung ist As Rasen ruiniert. A will, dass G die Fläche wieder in Ordnung bringt.