Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten 3: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fall zum Thema Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten 3

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Abgrenzung Widerrufsvorbehalt / auflösende Bedingung

Landwirtin L beantragt bei der zuständigen Behörde (B) eine Agrarsubvention. B bewilligt den Antrag unter der Maßgabe, dass die Bewilligung widerrufen werden kann, wenn L das Geld nicht innerhalb von zwei Jahren für Investitionen in biologische Landwirtschaft ausgegeben hat.

Die neuesten Fall zum Thema Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten 3

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Landwirtin L beantragt bei der zuständigen Behörde (B) eine Agrarsubvention. B bewilligt den Antrag unter der Maßgabe, dass die Bewilligung widerrufen werden kann, wenn L das Geld nicht innerhalb von zwei Jahren für Investitionen in biologische Landwirtschaft ausgegeben hat.