Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall Nebenbestimmungen (Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen)
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde (B) erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S ausreichend Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei rechtswidrigem Bauvorhaben
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde (B) erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S bei der Errichtung des Studios spezielle Brandschutzvorkehrungen trifft.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei bestehendem Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. S's Vorhaben ist mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S mindestens 20 Wasserspender bereitstellt.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung Widerrufsvorbehalt / auflösende Bedingung
Landwirtin L beantragt bei der zuständigen Behörde (B) eine Agrarsubvention. B bewilligt den Antrag unter der Maßgabe, dass die Bewilligung widerrufen werden kann, wenn L das Geld nicht innerhalb von zwei Jahren für Investitionen in biologische Landwirtschaft ausgegeben hat.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung Widerrufsvorbehalt / auflösende Bedingung
Landwirtin L beantragt bei der zuständigen Behörde (B) eine Agrarsubvention. B bewilligt den Antrag unter der Maßgabe, dass die Bewilligung widerrufen werden kann, wenn L das Geld nicht innerhalb von zwei Jahren für Investitionen in biologische Landwirtschaft ausgegeben hat.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rechtswidrigkeit des VA ohne Nebenbestimmung
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein weiteres Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Straßenfest nur am 10.05. zwischen 9 und 19 Uhr stattfinden darf.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Befristung und Bedingung des VA
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass das Fest nur am 08.03. zwischen 11 und 20 Uhr stattfinden darf.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall Nebenbestimmungen bei Ermessensentscheidungen
A beantragt eine Sondergenehmigung für ein Straßenfest bei der zuständigen Behörde (B). B genehmigt den Antrag unter der Maßgabe, dass A während des Straßenfests zehn mobile Toiletten im räumlichen Umfeld des Straßenfests aufstellt.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen, Auflage und "modifizierende Auflage"
W beantragt eine Baugenehmigung für einen Pferdestall mit Pultdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter zwei Maßgaben: Statt des Pultdachs muss W ein Walmdach bauen und dazu neben dem Stall zwei Bäume pflanzen.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei bestehendem Anspruch auf Erlass einer Baugenehmigung
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. S's Vorhaben ist mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S mindestens 20 Wasserspender bereitstellt.