Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)
Peterson (P) ist im Zelturlaub, als durch ein Unwetter ein Baum auf seinem Grundstück in Schieflage gerät und nun jederzeit auf die Straße fallen könnte. Behörde B beauftragt deswegen Unternehmerin U unverzüglich mit dem Fällen des Baumes.
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Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)
Peterson (P) ist im Zelturlaub, als durch ein Unwetter ein Baum auf seinem Grundstück in Schieflage gerät und nun jederzeit auf die Straße fallen könnte. Behörde B beauftragt deswegen Unternehmerin U unverzüglich mit dem Fällen des Baumes.